Von religiös-heterosexueller Seite wird als Einwand gegen gleichgeschlechtliche Ehen gerne vorgebracht, schwule Menschen zerstörten die traute, heterosexuelle Zweisamkeit und entwerteten die heilige verschiedengeschlechtliche Ehe. Würde man schwulen Männer erlauben einander zu heiraten, könnte ja jeder kommen und seine Eltern, Kinder, Geschwister, Hunde, Pferde und Fernsehgeräte heiraten wollen, inszestöse Beziehungen könnten nicht mehr unterbunden werden und alles sei der Beliebigkeit preisgegeben.
Soweit mir bekannt ist, haben schwule Menschen bisher nicht den Versuch unternommen, ihr Mobiliar, ihre Haustiere oder ihre Verwandtschaft zu heiraten oder sich mit ihnen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu verpartnern. Versuche schwuler Menschen, die hochheilige Ehe zu entwerten, sind nicht belegt.
Ganz anders steht es um die Bemühungen gewisser heterosexueller Menschen, das schwule Menschen ohnehin benachteiligende Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beschädigen, für ihre Zwecke zu missbrauchen und der Beliebigkeit preiszugeben.
Was in dem nachfolgend zu schildernden Fall zunächst nach purer Geldgier aussieht, ist auf dem zweiten, genaueren Blick nichts als pure Schwulenfeindlichkeit. Es geht um den Versuch persönlicher Vermögensmehrung auf Kosten schwuler Menschen, es geht darum, schwulen Menschen das wenige an rechtlicher Anerkennung, nämlich die Eingetragene Lebenspartnerschaft wegzunehmen, das besondere dieses Rechtsinstituts auszulöschen und zum beliebig nutzbaren Steuergestaltungsinstrument verkommen zu lassen.
Hier der vor dem Finanzgericht Köln verhandelte Fall (9 K 3197/10): Continue reading →